@Regenschirm - eviltoast
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  • Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bezirk zu führen?

    Selbstverständlich

    Verfassungsschutz ist übrigens der einzige Begriff im ZustKAT dazu. Demokratieförderung o.ä. sind nicht aufgeführt.

    Fördert der Verfassungsschutz nicht die Demokratie, indem er über die Gefahren und aktuellen Bestrebungen extremer Flügel oder Personen warnt und diese beschreibt?

    Gerne teile ich deine Kritik am Verfassungsschutz, falls es darum ginge, dass dieser die Öffentlichkeit zu wenig umfassten unterrichtet und ein solcher Bericht auch auf die einzelnen Bezirke bezogen aus dortiger Feder stammen müsste.

    Dazu kommt die Frage, ob es im Neukölln Komplex angesichts möglicher Verwicklungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sogar grundsätzlich geboten ist, an der Aufarbeitung dieser Terrorserie außerhalb der komprommitierten Institutionen zu arbeiten.

    Unbedingt, nur warum nicht über den Journalismus?

    Wenn du meinst, dass der Kampf gegen Extremismus eine alleinge Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, solltest du dringend Strafanzeige gegen die ganzen zivilgesellschaftlichen Organisationen stellen. Die betreiben dann anscheinend Amtsanmaßung…

    Genau, wenn ich das meinen würde, nur glaube ich, dass du selbst weißt dass ich das so nicht meine, und falls nicht, sage ich es dir jetzt hiermit mit :) . Ein Beitrag ist es aber auch, seine Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn diese keinen direkten Bezug haben, sondern die Entstehung verhindert.


  • Meine Bemerkungen war schon so richtig. Die Grundsätze der Selbstverwaltung bedeutet nicht, dass sie sich selbst verwalten wie es eine eigene Gebietskörperschaft tut, weil Berlins Bezirke eben keine Körperschaften sind.

    Zum BezVG:

    Bereits der Wortlaut verdeutlicht, dass dieses staatsrechtliche Gewährleistungsrecht für die Berliner Bezirke nicht unmittelbar gelten kann, weil von Gemeinden und Gemeindeverbänden, nicht von Gliederungen unterhalb der Ebene einer Kommune die Rede ist. Dabei handelt es sich gerade nicht. Berlin ist als kreisfreie Stadt vielmehr insgesamt Gemeinde und zugleich Bundesland der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 1 Abs. 1 VvB); Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen diese Aufgaben Berlins wahr (vgl. Art. 3 Abs. 2 VvB). Die Bezirke sind daher Teil der staatsunmittelbaren Verwaltungsuntergliederung und keine unterstaatlichen Gebietskörperschaften; Träger der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist Berlin als Ganzes, nicht etwa ihre Untergliederungen2. Die Bezirke sind keine selbstständigen Gemeinden, der Grundsatz der Einheitsgemeinde schließt dies aus3. Eine wehrfähige, der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vergleichbare subjektive Rechtsposition steht den Bezirken nicht zu4. Die Bezirksverwaltungen sind vielmehr in der Durchführung ihrer Aufgaben nach § 7 Abs. 1 AZG an Rechts- und VwV5 gebunden; erfüllen diese zwar nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung (Art. 66 Abs. 2 VvB), unterliegen jedoch neben der allgemeinen Bezirksaufsicht (§ 9 AZG), also Rechtsaufsicht, im Einzelfall weiteren fachrechtlichen Eingriffen der Hauptverwaltung (§ 10 ff AZG).

    Stimmt Artikel 67 VvB Abs. 1 Nr. 1 überträgt Grundsatzangelegenheiten der Hauptverwaltung. Und der Kampf gegen Extremismus ist Sache des gesamten Landes Berlins in Zuständigkeit der Senatsebene, genauer geregelt Nr. 3 Abs. 15 ZustKat AZG

    Deine Behauptung, dass hier der Bezirk nicht selber tätig werden dürfte, ist schlichtweg gegen die Berliner Landesverfassung. Selbst wenn man meinte, dass dies ein dringendes Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigen würde, gäbe es nur ein “Eingriffsrecht”. Der Begriff “Eingriff” zeigt jedoch schon, dass die Bezirke nicht vor jeder Handlung um Erlaubnis fragen müssen.

    Das ist keine Behauptung sondern belegter Fakt, dass es eine berlinweite Angelegenheit ist, in der zunächst die Senatsverwaltung zuständig ist. Und ja, ich meine, dass das keine Aufgabe des Bezirks ist, denn dieser regelt örtliches und nicht berlinweites. Der Kampf gegen Extremismus und die Aufklärung der Öffentlichkeit ist aber nunmal Sache des Verfassungschutzes und nicht des Bezirksamtes. Das Eingriffsrecht spielt hier keine Rolle, weil der Bezirke nicht zuständig ist.


  • Die BVV ist selbst Teil der Bezirksverwaltung eines Berliner Bezirks, der im übrigen nicht mit einer kreisfreien Stadt in Selbstverwaltung zu vergleichen ist, weil diese eben eine eigene Körperschaft ist, wohingegen Berlin eine einzige Gebietskörperschaft darstellt. Weswegen auch die Kompetenz nicht bei Frau Nagel liegt, sondern nach dem AZG bei der Hauptverwaltung. Ich weiß, dass das insbesondere in Neukölln gerne durchbrochen worden möchte, weshalb ich auch für eine Abschaffung der Bezirks- und Stadtratsämter bin, da hier stets ein falsches Verständnis von dieser Ebene entsteht. Insofern, nein, das ist kein starkes Stück, denn Frau Nagel war bereits in Ihrer Rolle als Leiterin des Ordnungsamtes umstritten.

    Zu deinen übrigen Antworten, getroffene Hunde bellen.


  • Gegenposition:

    1. Ich behaupte das Bezirksamt Neukölln, insbesondere Sarah Nagel haben hier Ihre Kompetenz überschritten. Zuständig wäre zunächst die Senatsinnenverwaltung gewesen, an die die Anfrage weiterzuleiten gewesen wäre, mit der Bitte um Stellungnahme. Entsprechend wäre auf den Berichts des Verfassungsschutz hinzuweisen gewesen, der sich ggfs. hinsichtlich der Bezirke im einzelnen schriftlich hätte äußern können. Wobei auch hier die Frage gewesen wäre, was beabsichtigt die Einteilung rechtsextreme motivierter Gewalt nach Bezirken, da Berlin ein Land ist und lediglich der Verwaltung nach in Bezirke eingeteilt wird. Dass keine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt, obwohl eindeutig auch gerichtlich bestätigt wurde.

    2. Dem Bericht mangelt es an Quellenangaben

    In Neukölln haben wir seit 40 Jahren aktive militante Neonazis. Immer unter unterschiedlichen Namen, heute nennen sie sich „Der III. Weg“. Was die Situation in Neukölln ausmacht, ist dass diese Neonazis eingebunden und vernetzt sind in ein rechtes bürgerliches Milieu, besonders in AfDStrukturen. Es gibt in Neukölln ein Milieu, in dem Nazis, Fußball-Hooligans, AfD’ler bis hin zu konservativen Akteuren zusammenkommen.

    Auch ohne Quellenangabe und im Bericht und nach dem Wortlaut und der Satzstellung nach, wird hier eindeutig ein Bezug zu Konservativen hergestellt, unter die die CDU subsumiert werden kann. Aus meiner Sicht ist der Einwand der CDU berechtigt.

    Das man von der SPD-Gruppe, in der Franziska Giffey als rechtes U-Boot großgeworden ist, keine Haltung gegen Rechtsextremisten und ihre “konservativen” Steigügelhalter zu sehen bekommt, überrascht leider nicht.

    Die Rolle von Frau Nagel ist hier viel relevanter, sie ist schlicht für ihr Amt ungeeignet, nicht zuletzt da Sie einen TAZ Schreiber beauftragt hat und hier möglicherweise private Verbindungen bestehen, sodass das Ziel eines neutralen Berichtes voll verfehlt wurde.




  • Meinem Erleben nach war die Love Parade in Berlin kurz bevor sie aufgehört hat keine Demo mehr. Soweit ich mich noch erinnere ging es auch um die Vermüllung des Tiergartens und die Kosten für die Allgemeinheit. Zu einer Zeit nach dem Bankenskandal, sofern ich das richigt einordnen. Wobei das bei dem Müll ja nicht blieb, sondern allerlei Menschliche Flüssigkeiten sich ebenso im Park ergossene haben. Bis zu dem hartnäckigen Gerücht, dass dort Leute umherwandern und heimlich anderen Aids spritzen. Ich glaube zum Ende hin war das Motto irgendwas mit Liebe? Es gibt da doch eine Reihe von Aspekten die den CSDs Demo Charakter verleihen und sich zumindest von den letzten Tagen der Love Parade in Berlin abgrenzen dürften . Zumal das Demonstrationsrecht sehr weit auszulegen ist.




  • Für mich lässt der Bericht zu viele Fragen offen, denn es fehlen die Vorwürfe gegen die Betroffenen. Zudem finde ich die Schlussfolgerung aufgrund einiger Zitatschnipsel (im verlinkten Artikel), nämlich, es würden hier Proben für größere Deportationen in Berlin veranstaltet, ziemlich verantwortungslos und grenzwertig. Hinsichtlich deiner Argumentation gebe ich zu bedenken, dass die Hamas als Terrororganisation eingestuft wurde. Es handelt sich hier nicht um den Fußballverein um die Ecke, sondern um ein Netzwerk geschulter Akteure, die auch in Deutschland versuchen Menschen für sich anzuwerben, um ihre politischen Ziele durchzusetzen und dabei auch nicht vor Gewalt und Manipulation zurückschrecken. Und wenn es dann hier umgedrehte Gefährder gibt, auch wenn sie aus der EU stammen, dann müssen diese Leute zurück in ihr Herkunftsland. Den Zusammenhang mit Migration sehe ich insofern nicht.