Wer blaumacht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer Krankschreibung ans Haus gefesselt ist. Je nach Erkrankung ist sogar ein Urlaub möglich.
Wer blaumacht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer Krankschreibung ans Haus gefesselt ist. Je nach Erkrankung ist sogar ein Urlaub möglich.
Was ich aber auch merkwürdig finde. Auf der AU steht ja kein Grund und es geht den AG auch nichts an. Wurde wsl. im Prozess offen gelegt, aber dann hätte ich erst mal damit argumentiert, dass sie sich wegen der verbundenen Stigmen nicht getraut hat ihre psychischen Probleme anzugeben und deshalb “Grippe” gesagt hat.
Das sehe ich auch so - klassisches Fehlurteil. Gerade wenn der Arbeitgeber dann nach einer Krankschreibung aus psychischen Gründen noch so reinmobbt, dann weiß man schon woher der Wind kommt. Und da das Ding dann noch an einem Wochenende war, stellt sich eh die Frage, wo die Mitarbeiterin am Samstag Nachmittag überhaupt ein Attest wegen psychischer Probleme herbekommen hätte sollen.