Es werden die Falschen abgeschoben. Gut integrierte Asylanten mit Ausbildungsplatz werden nach Syrien oder im Falle dass es Roma sind nach Serbien oder Montenegro abgeschoben, während die Mehrfachstraftäter und Triebtäter irgendwie geduldet werden. Es sollten nur jenige raus die Straftaten begehen oder unsere freiheitlichen Werte nicht schätzen (z.B. Islamisten, Graue Wölfe, Nazis und Tankies).
Ist ja auch logisch: In den erstgenannten Fällen ist die Abschiebung einfach, denn es gibt Papiere und ein Land, welches die Leute auch wieder reinlässt. Im letztgenannten Fall verschwinden dann plötzlich die Papiere, die Heimatländer stellen sich quer (wer will schon Straftäter zurückhaben), oder es gibt einfach keine staatlichen Institutionen, mit denen eine Abschiebung durchführbar ist.
Freundliche Erinnerung, dass es in unserem Grundgesetz “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” heißt. Der entscheidende Faktor beim Asyl ist halt die politische Verfolgung und nicht, ob irgendwer nett ist oder ein Arschloch ist.
Politisch Verfolgte haben sich aber immernoch an lokale Gesetze und dürfen nicht demokratiegefährdend agieren. Im Grundgesetz steht nicht, dass Asylbeantragende und Asylberechtigte tun dürfen was sie wollen. Für alle die sich in der BRD aufhalten, gilt dass Straftaten untersagt sind und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes.
Und für das Nichteinhalten geltenden Rechts hat der Rechtsstaat alle Arten von Sanktionen. Das Asylrecht kannst Du auch im Gefängnis wahrnehmen.
Bedenklich ist aber, die Bestrafung (und idealerweise Resozialisierung) von Straftätern einfach per Abschiebung auf andere Länder abzuwälzen, die mit der Straftat eigentlich nichts zu tun haben.
Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.
Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen
Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.
bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.
Und wo genau soll das Strafrecht seine präventive Wirkung entfalten, wenn Gefängnis / Sicherungsverwahrung hier besser ist, als das Leben in “Freiheit” im Heimatland?
Es werden die Falschen abgeschoben. Gut integrierte Asylanten mit Ausbildungsplatz werden nach Syrien oder im Falle dass es Roma sind nach Serbien oder Montenegro abgeschoben, während die Mehrfachstraftäter und Triebtäter irgendwie geduldet werden. Es sollten nur jenige raus die Straftaten begehen oder unsere freiheitlichen Werte nicht schätzen (z.B. Islamisten, Graue Wölfe, Nazis und Tankies).
Ist ja auch logisch: In den erstgenannten Fällen ist die Abschiebung einfach, denn es gibt Papiere und ein Land, welches die Leute auch wieder reinlässt. Im letztgenannten Fall verschwinden dann plötzlich die Papiere, die Heimatländer stellen sich quer (wer will schon Straftäter zurückhaben), oder es gibt einfach keine staatlichen Institutionen, mit denen eine Abschiebung durchführbar ist.
Freundliche Erinnerung, dass es in unserem Grundgesetz “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” heißt. Der entscheidende Faktor beim Asyl ist halt die politische Verfolgung und nicht, ob irgendwer nett ist oder ein Arschloch ist.
Politisch Verfolgte haben sich aber immernoch an lokale Gesetze und dürfen nicht demokratiegefährdend agieren. Im Grundgesetz steht nicht, dass Asylbeantragende und Asylberechtigte tun dürfen was sie wollen. Für alle die sich in der BRD aufhalten, gilt dass Straftaten untersagt sind und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes.
Und für das Nichteinhalten geltenden Rechts hat der Rechtsstaat alle Arten von Sanktionen. Das Asylrecht kannst Du auch im Gefängnis wahrnehmen.
Bedenklich ist aber, die Bestrafung (und idealerweise Resozialisierung) von Straftätern einfach per Abschiebung auf andere Länder abzuwälzen, die mit der Straftat eigentlich nichts zu tun haben.
Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.
Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.
Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.
Es wird auch nicht gefordert, dass generell keine Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, sondern nur gewalttätige Kriminelle Asyl zu verwehren.
Und wo genau soll das Strafrecht seine präventive Wirkung entfalten, wenn Gefängnis / Sicherungsverwahrung hier besser ist, als das Leben in “Freiheit” im Heimatland?