Damals... Vor über 20 Jahren schrieb Fefe Rechtsgeschichte. Und heute? - eviltoast

Letzte Woche hat Google ein kleines Experiment gemacht, um herauszufinden, wie wichtig Nachrichtenseiten den Nutzern eigentlich sind. Bei manchen sorgte das für Entrüstung. Bei mir trat das einige Gedanken los.

Sicher kennen viele hier “Fefe” Leitner. Sein Blog ist Urgestein im deutschsprachigen Internet. Im Jahr 2003, ist er durch ein Urteil des BGH in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen.

Er hatte im Jahr 1997 einen News-Aggregator eingerichtet, Jahre bevor Google sowas anbot. Er wurde bald von Presseverlagen verklagt. Die Verlage wollten verbieten, “Deep Links” zu setzen. Alle Links sollte nur auf ihre Homepage gehen, wo man dann die hauseigene Suchfunktion nutzen sollte (Enshittification nennt man das heute.). Damit bekamen sie sogar erst mal recht. Erst 2003 klärte der BGH, dass Deep Links auch in Deutschland legal sind.

Und seither? Das Gesetz wurde geändert, um den Vorstellungen der Verlage zu entsprechen. Erstmal wurde in Deutschland das “Leistungsschutzrecht für Presseverleger” (aka Link Tax) eingeführt. Als der EUGH das kassierte, wegen fehlender Absprache mit der EU, wurde auf europäischer Ebene das Recht geändert. Jetzt streiten die Verlage mit Google über Lizenzzahlungen.

Tja, sowas erklärt natürlich, warum es hier keine mächtigen Internetfirmen wie in den USA gibt.

Die Urheberrechtsindustrie (bei Fefe “Contentmafia”) gewinnt eine Lobbyschlacht nach der anderen. Ich glaube, sie hat die Schlacht um die Hearts and Minds auch eindeutig gewonnen.

Forderungen nach einer Urheberrechtsreform im Sinne der Allgemeinheit höre ich kaum noch. Im Gegenteil, wenn es Streit über Lizenzzahlungen gibt, dann scheint sich das Internet eher reflexhaft mit der Contentindustrie zu solidarisieren (wie beim aktuellen Streit um Google News). Von den Diskussionen um KI-Training muss man gar nicht erst reden. Die Unlogik des Urheberrechts wird auch vom Gesetzgeber auf immer mehr Bereiche ausgedehnt, zuletzt beim Data Act.

Wie seht ihr das? Und wie kann es weitergehen?

  • Flipper@feddit.org
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    1 month ago

    Ich sehe das Differenziert. Wenn wie Google snippets angezeigt werden, ist das eine Urheberrechtsverletzung. Da hat jemand ein Werk geschaffen in Form von Titel und Anreißtext. Ob es da eine länge gibt, können wir gerne diskutieren. Den Titel würde ich davon ausschließen.

    Wenn jetzt allerdings, wie fefe, auf eine Seite verlinkt wird, als Quelle ohne das Text von der Seite kopiert wird, ist das für mich kein Verstoß.

    Legen wir das auf Bücher, hauptsächlich wissenschaftliche Arbeiten um. Du gibst deine Quelle an, natürlich mit Seite und dann sollst du dafür zahlen? Das wäre die korrekte logische Schlussfolgerung daraus. Das ist natürlich Schwachsinn. Oder wenn wir auch den Titel so schützen, reicht es wenn nur der Name der Arbeit abgegeben wird. Da ist ja immerhin der Titel wichtig.

    • Saleh@feddit.org
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      1 month ago

      Ich tu mich schwer damit, den drei Sätzen im Snippet eine Schöpfungshöhe zuzugestehen.

      Abgesehen von den oft komplett kopierten Agenturmeldungen sind zahlreiche Artikel auch nur voneinander abgeschrieben, oder beziehen sich auf Berichte in anderen Sprachen. Nicht zuletzt die ganzen “5 Leute auf Twitter haben das dazu gesagt” Texte.

      Ich finde es schon ziemlich schräg, dass dafür Urheberrecht genauso gelten soll, wie für Bücher oder Symphonien. Ich würde auch wetten, dass eine Auswertung aller Snippets häufig problematische Ähnlichkeiten zwischen den Verlagen zeigen könnte. So viele Variationen für drei Sätze mit gleicher inhaltlicher Aussage gibt es dann nämlich auch nicht.