Meint zumindest der Steam support und der kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Letztendlich gilt was in den AGB vereinbart wurde und ob das auch rechtlich zulässig ist (oder realistischer: was sich durchsetzen lässt), und dort ist nicht geregelt was im Todesfall passiert. Im Artikel wird konkret lediglich die Frage nach der Zulässigkeit der Weitergabe/Hinterlegung der Zugangsdaten an andere behandelt (weil das in den AGB geregelt ist) und geschlussfolgert, dass Erben in diesem Fall keine anderen sind, da sie “an die Stelle des Erblassers” treten und daher diese AGB-Klausel nicht zutrifft.
Hab nun auch die Quelle gelesen https://www.ifo.de/pressemitteilung/2024-08-14/preisaufschlaege-heben-steuersenkung-fuer-damenhygiene-auf (Seite 28 in der verlinkten Zeitschrift)
Also die meinen das mit “Weitergabe der Steuererleichterung” tatsächlich so, dass die Hersteller die Steuerreduzierung nicht zur ‘versteckten’ Preiserhöhung bei den betroffenen Produkten genutzt haben. Kann mir nicht helfen, aber ich finde diese Formulierung einfach Banane; für mich stellt sie den Sachverhalt irgendwie verkehrt herum dar… egal.
Der Teil mit den Verlusten im Original:
Jo, gemeint ist tatsächlich die nicht genutzte bzw. nicht nutzbare (weil zu unpopulär) Gelegenheit zur ‘versteckten’ Preiserhöhung.