@Liska - eviltoast
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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Das Amtsgericht hatte demnach einen 62-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, der auf seiner Facebook-Seite eine Grafik verbreitet hatte, auf der es heißt: “Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich - Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk”.

    In der vom Obersten Landesgericht unangefochtenen Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts heißt es: Da das Bild suggeriere, es erfolge durch die Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft, werde damit “die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt”.

    Ein solches Unrecht würde “dazu motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen”, heißt es weiter. “Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, gegebenenfalls auch gewaltsam gegen die Partei und ihre Mitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Politik der Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime “Widerstandskämpfer” gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.”

    Das Gericht bezieht sich auch auf “verschiedene aggressive Aktionen gegen Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen”, die “in jüngster Vergangenheit” zu beobachten gewesen seien. “In einer derart angespannten Stimmungslage ist die Rechtfertigung, einen vermeintlich erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet als “geistige Brandbeschleunigung” zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen, sodass eine Geeignetheit zur Friedensgefährdung besteht”, heißt es im Urteil.

    Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sagte der “Welt am Sonntag” dazu: “Die Entscheidungen dienen auch dem Schutz von Politikern. Der Post des Angeklagten liefert eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen.”







  • Die Bundesnetzagentur ist mit ihrer jüngsten Ausschreibung für Windenergie-Flächen an Land auf ein großes Interesse gestoßen. Zum 1. August erhielten 230 Gebote mit einer Menge von 2.723 Megawatt einen Zuschlag, wie die Behörde heute mitteilte. Erstmals seit Februar 2022 war die Ausschreibung überzeichnet, ein Gebot erhielt daher keinen Zuschlag. Ausgeschrieben waren danach 2.709 Megawatt.

    “Diese Ausschreibung ist ein Rekord”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. “Das Gebotsvolumen dieser Runde ist so hoch wie noch nie: Die Gebotsmenge von fast drei Gigawatt übertrifft das zur Erreichung des jährlichen Zubauziels notwendige Volumen von 2,5 Gigawatt deutlich.” Windenergie an Land und auf See spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.

    Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen laut Bundesnetzagentur zwischen 5,73 und 7,35 Cent je Kilowattstunde, im Durchschnitt 7,33 Cent. Die größten Zusagen seien auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (756 Megawatt, 84 Zuschläge), Brandenburg (385 Megawatt, 23 Zuschläge), Schleswig-Holstein (285 Megawatt, 24 Zuschläge), Hessen (246 Megawatt, 8 Zuschläge) und Niedersachsen (237 Megawatt, 24 Zuschläge) entfallen.

    Schon zum 1. Mai war ein Rekord bei den Windkraft-Ausschreibungen an Land verzeichnet worden. Die nächste Runde findet laut Netzagentur am 1. November statt. Der Aufbau von Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 1.001 Kilowatt wird durch Ausschreibungen bestimmt. Die Gebote mit den niedrigsten Wert in Cent per Kilowattstunde erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist.