Verfassungsgericht entscheidet: Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög - eviltoast
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    6 days ago

    Bafög liegt bei 475€ + Wohnungszuschlag von 350€.

    Zum Vergleich Bürgergeld ist bei

    • 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2023: 502 Euro).

    • 506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (2023: 451 Euro).

    • 471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen (2023: 420 Euro).

    • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben (2023: 402 Euro).

    • Variable Miete wobei diese angemessen sein muss und bei einer Person es den Richtwert von 435,00 Euro gibt.

    Außerdem muss die hälfte des BAföGs zurück gezahlt werden.