Fahren ohne Fahrschein: Paragraf 265a ersatzlos streichen - eviltoast
  • zaphod@sopuli.xyz
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    5 months ago

    Also hattest du eine Fahrkarte, nur nicht dabei? Das ist keine Leistungserschleichung nach §265a, du hast ja bezahlt.

    • Ephera@lemmy.ml
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      5 months ago

      Ah ja, ich hatte eine Fahrkarte. Okay, when der Paragraf wenigstens anders funktioniert, ist ja schonmal gut. Normalerweise ist man ja auch verpflichtet den Fahrschein mitzuführen.

      • federal reverse@feddit.org
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        5 months ago

        Also bei uns kann man das dann bis zu einer(?) Woche später noch im Servicezentrum nachreichen. Rausgeschmissen wird man aber natürlich trotzdem.

        • finn_der_mensch@discuss.tchncs.de
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          5 months ago

          Danke für die Info

          Ist aber auch zu geil. Warum kann ich nicht meinen Namen sagen und dann können die Kontrolleure damit im System suchen? Ich werde nie verstehen, warum die Bahn-IT das nicht hinbekommt.

          • flora_explora@beehaw.org
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            5 months ago

            Glaub weil dann könnten ja mehrere Menschen mit der selben Fahrkarte fahren? Also ist vielleicht eine gewollte Entscheidung.

      • zaphod@sopuli.xyz
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        5 months ago

        Zum Glück sind Gesetze öffentlich:

        (1) Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten […]

        https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

        Aber das ist nur meine Interpretation, wie Gerichte das sehen weiß ich nicht, aber wenn du eine Fahrkarte für den Zeitpunkt hast, wird es schwierig dir eine Absicht nachzuweisen. Wie der ÖPNV-Betreiber das handhabt sollte in deren AGB/Beförderungsbedingungen stehen, ich kenne es so, dass man seine Fahrkarte gegen Gebühr (in Hamburg waren das mal 2,50€, mittlerweile sind es 7€) nachzeigen kann.