Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.
Genau mit der Frage hat sich das BVerfG in diesem Verfahren ja auch intensiv auseinandergesetzt und die einhellige Erkenntnis aller gehörten Sachverständigen war, dass sich die theoretische Repräsentationswirkung der Wahlkreisstimmen in der Realität nur kaum oder sogar gar nicht entfaltet.
Genau mit der Frage hat sich das BVerfG in diesem Verfahren ja auch intensiv auseinandergesetzt und die einhellige Erkenntnis aller gehörten Sachverständigen war, dass sich die theoretische Repräsentationswirkung der Wahlkreisstimmen in der Realität nur kaum oder sogar gar nicht entfaltet.