Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.
Auch wenn man insgesamt das Gefühl bekommt, die Bundesregierung renne zuletzt häufiger sehenden Auges in ein Urteil des BVerfG: Diese Fragestellung hatte aus meiner Sicht keine vorab klare Antwort.
Auch wenn man insgesamt das Gefühl bekommt, die Bundesregierung renne zuletzt häufiger sehenden Auges in ein Urteil des BVerfG: Diese Fragestellung hatte aus meiner Sicht keine vorab klare Antwort.