Erzbistum Köln: Sind die versuchten Porno-Zugriffe strafrechtlich relevant? - eviltoast
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    1 year ago

    Diese Frage stellt sich auch deshalb, weil die in der Liste dokumentierten Zugriffsversuche unter anderem Porno-Seiten betreffen sollen, bei denen “Begriffe wie young porn, also junger Porno, und Teenie” auftauchen, sagt Zühlke. Wie alt sind also diese als “Teenies” angepriesenen jungen Frauen? Tatsächlich schon volljährig?

    Der Autor ist ja ein unschuldiges Wesen, wenn er nicht weiß dass Teen schon seit Jahrzehnten eine ganz normale Porno-Kategorie ist, die sich im legalen Fall aus vorgeblich 18 und 19-jährigen, oft auch aus 20 und 21-jährigen speist.