Kündigung nach Kirchenaustritt: Grund­satz­frage liegt erneut beim Bun­des­ar­beits­ge­richt - eviltoast
  • philpo@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    5
    ·
    9 months ago

    Derzeit ist das mit dem dritten Weg im Arbeitsrecht tatsächlich so. Es gibt eigene Arbeitsgerichtsbarkeit, “Mitarbeitervertretungen” statt Betriebsräte und kein Streikrecht. In vielen kirchlichen Organisationen existieren sogar Vorgaben “wie christlich” du für welche Karrierestufe sein musst

    Und das Beste? Wir normalen Steuerzahler zahlen dafür.