Das ist nicht OK, aber es ist keine Straftat. Wenn man den Fahrer erwischt, kann er zivilrechtlich für die Schäden belangt werden.
Außer wenn man nachweisen kann, dass der Fahrer die Verletzungen der Insassen beabsichtigt oder bewusst in Kauf genommen hat, dann ist es (fahrlässige) Körperverletzung.
Ja, die Sache ist da gar nicht so einfach: “Die Leute hätten sich ja ordnungsgemäß an den Griffen festhalten können und so ihr stürzen verhindern können. Mit abruptem Bremsen muss man leider bei einer Straßenbahnfahrt rechnen.” - So kann man zumindest auch als Verteidiger des Autofahrers argumentieren.
Das ist nicht OK, aber es ist keine Straftat. Wenn man den Fahrer erwischt, kann er zivilrechtlich für die Schäden belangt werden.
Außer wenn man nachweisen kann, dass der Fahrer die Verletzungen der Insassen beabsichtigt oder bewusst in Kauf genommen hat, dann ist es (fahrlässige) Körperverletzung.
Ja, die Sache ist da gar nicht so einfach: “Die Leute hätten sich ja ordnungsgemäß an den Griffen festhalten können und so ihr stürzen verhindern können. Mit abruptem Bremsen muss man leider bei einer Straßenbahnfahrt rechnen.” - So kann man zumindest auch als Verteidiger des Autofahrers argumentieren.