“Betroffene sollten sich in das Klageregister für die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm eintragen”, empfiehlt Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. “Nur wer dort registriert ist, erhält im Erfolgsfall der Sammelklage eine Rückzahlung.”
“Die Anmeldung zur Sammelklage ist ohne eigenes finanzielles Risiko, unkompliziert und online kostenlos mit wenigen Klicks erledigt”, erklärt Baumann.
Weitere Details findet ihr im Golem-Artikel
Klage-Check der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/preiserhoehung-fuer-primemitgliedschaften-sammelklage-gegen-amazon-102655
Tool zur kostenfreien und unkomplizierten Eintragung: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202602/Anmeldung/Formular_node.html
