Das LG München I sieht in den Aufschlägen für den Roaminganbieter DCS einen Verstoß gegen die EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Vielleicht ist das der Anfang vom Ende der großen Unterschiede bei Roaming-Ladetarifen
Hoffentlich, ich hatte eher erwartet, dass es wie bei Mobilfunk mit Roaming in Europa sein wird und es somit eine gesetzliche Regelung braucht
wenns durch ein hinreichend hochrangiges Gericht ist, hat das Urteil quasi den Status eines Gesetzes. Einfach weil man immer wieder genau drauf verweisen kann.
sollte natürlich was höheres sein als nur ein popeliges Amts- oder Landgericht.
Das wird auf kurz oder lang vom Gesetzgeber geklärt werden (müssen). Im Moment ist es einfach ein kompletter Tarifdjungel, wo kein Mensch durchsteigt.



