Wenn Kunden Rückzahlungsansprüche geltend machen wollen, haben sie laut Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW zwei Möglichkeiten. “Sie können einmal individualrechtlich ihren Anspruch geltend machen. Da müssen sie allerdings die Verjährung beachten. Sie können nur drei Jahre zurückgehen und die Ansprüche der vergangenen drei Jahre individuell gegen Amazon geltend machen. Die zweite Möglichkeit, die besteht, ist, dass sie sich der Sammelklage anschließen, die wir als Verbraucherzentrale eingereicht haben. Die geht dann zurück bis zur Preiserhöhung.”