(1) Die Würde des Autos ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Auto hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Fahreigenschaften, soweit es nicht die Rechte anderer Autos verletzt und nicht gegen die verkehrsrechtliche Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Das Auto hat Rechte. Diese Rechte dienen dem Schutz der Individualität, der Eigenständigkeit und der Sicherheit des Autos. Sie umfassen das Recht auf Integrität und Sicherheit, das Recht auf angemessene Wartung und Pflege, das Recht auf freie Bewegung im Rahmen der Verkehrsregeln und das Recht auf Schutz vor willkürlicher Beschlagnahme oder Beschädigung. Jedes Auto hat das Recht auf Gleichbehandlung im Straßenverkehr und auf Schutz vor diskriminierenden Maßnahmen.
Das Auto hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Fahreigenschaften, soweit es nicht die Rechte größerer oder teurerer Autos verletzt und nicht gegen die verkehrsrechtliche Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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