Einspruch vergebens: Die mehrjährigen Haftstrafen gegen einen deutschen und einen britischen Umweltaktivisten hat das Berufungsgericht in London jetzt bestätigt. Ihre Aktion habe »extreme Folgen« für viele Menschen gehabt.
Das klingt wirklich so, als hätte die Justiz hier nicht viel selbst zu entscheiden, so viel zu Gewaltenteilung. Andererseits soll die Justiz ja die Einhaltung der Gesetze gewährleisten und wenn die Gesetze nunmal so sind, was sollen die machen. Wirklich richtig fühlt sich das aber nicht an
Naja, nicht wirklich. Ist halt ein Common Law-System, und die Wirkung einer Verfassung ergibt sich aus Gesetzen und Präzedenzfällen. Ob’s da eine zugrundeliegende Verfassung wie in den USA gibt, die dann vom Supreme Court ausgelegt wird, womit dann diese Supreme Court-Entscheidungen selbst quasi-Verfassungscharakter erlangen, oder ob da ein neugeschaffener UKSC einfach Gesetze und Gerichtsfälle interpretiert und damit Präzedenzfälle mit Verfassungscharakter schafft macht letzten Endes auch keinen Unterschied mehr.
Das klingt wirklich so, als hätte die Justiz hier nicht viel selbst zu entscheiden, so viel zu Gewaltenteilung. Andererseits soll die Justiz ja die Einhaltung der Gesetze gewährleisten und wenn die Gesetze nunmal so sind, was sollen die machen. Wirklich richtig fühlt sich das aber nicht an
England (und der Rest der Insel) hat keine echte Verfassung. Das spielt da auch mit rein.
Naja, nicht wirklich. Ist halt ein Common Law-System, und die Wirkung einer Verfassung ergibt sich aus Gesetzen und Präzedenzfällen. Ob’s da eine zugrundeliegende Verfassung wie in den USA gibt, die dann vom Supreme Court ausgelegt wird, womit dann diese Supreme Court-Entscheidungen selbst quasi-Verfassungscharakter erlangen, oder ob da ein neugeschaffener UKSC einfach Gesetze und Gerichtsfälle interpretiert und damit Präzedenzfälle mit Verfassungscharakter schafft macht letzten Endes auch keinen Unterschied mehr.