Jetzt weiß ich endlich woher dieser Schwachsinn der “Notwehr” gegen Klimakleber kommt. Das Argument hab ich damals tatsächlich in diversen sozialen Medien gesehen.
Obligatorisches Max Goldt Zitat:
„Das, was Ernst August sagte, rief zwar stilistisch laut nach Lehrers Rotstift, es hatte aber eine beachtliche Energie. Vor allem sagte er inhaltlich Richtiges. Er sagte das, was jeder unverbogene Mensch einem Mitarbeiter dieses Blattes sagen sollte. Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem Redakteur dieses Blattes freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz grade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“
Notwehr ist im Übrigen auch ein sehr beliebtes Mittel bei den Faschisten. Man ist immer von (((denen))) bedroht und weil die einen ja angreifen, ist ein Angriff auf die nur Selbstverteidigung. Deswegen opfert auch für AfD immer so rum.
Hintergrund ist, dass Selbstverteidigung die einzig legitime Form der Gewalt ist. Man muss also nur eine Bedrohung erfinden und zack ist alles Selbstverteidigung. Preemptiver Völkermord zB.
Es besteht ein Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Notwehr. Selbstverteidigung kann durchaus präventiv sein, z.B. Faschos aus dem Weg zu gehen, um die Gefahr eines Angriffs zu verringern. Notwehr ist aber die Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Ein Jurist kann das wahrscheinlich besser beurteilen, aber ob ‘Notwehr’ bei Klimaklebern überhaupt greift (da keine gegenwärtige Bedrohung von Leben, Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum besteht), ist höchst fraglich. Es kann also gut sein, dass jemand, der aus vermeintlicher ‘Notwehr’ heraus einem Klimakleber eins aufs Dach geben will, sich selbst zum rechtswidrigen Angreifer macht, der dann entsprechende, tatsächliche Notwehr dulden muss.
Zu den Klimaklebern: Beit Notwehr ist es auch so, dass die Gewalt in der mildesten möglichen Form begangen wird. Da die mildeste mögliche Tat das Rufen der Polizei wäre greift Notwehr hier nicht.
Ganz genau. Mit der Behauptung, dass Notwehr ‘alles, was erforderlich ist’, um eine Straftat zu beenden, liegt die BILD meilenweit daneben. Wenn man mit Fäusten angegriffen wird, darf man den Angreifer auch nicht einfach niederschiessen - das ist keine Notwehr, sondern Eskalation.
Ergänzend dazu: Straftaten, die durch Notwehr begangen werden, sind meines Wissens nach straffrei, aber nicht legal.
Beispiel: jemanden aus Notwehr umzubringen ist nach wie vor eine Straftat und darin ist der/die Notwehrende schuldig. Allerdings wird die Person dafür nicht bestraft (sofern das natürlich auch das mildest mögliche Mittel war, um den Angriff abzuwehren).Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
Der Hund liegt doch aber ganz woanders begraben.
BILD postuliert, unter ‘Notwehr’ falle ‘alles, was notwendig ist, um eine Straftat sicher und endgültig zu beenden’. Das ist so schon mal nicht korrekt - zwischen ‘Straftat’ und ‘gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich oder einen anderen’ bestehen sicherlich ein paar feine juristische Unterschiede. Aber selbst wenn die Behauptung der BILD korrekt wäre, müsste erst mal klargestellt werden, ob und was für eine Straftat vorliegt - da scheinen sich die Gerichte noch nicht ganz einig zu sein. Am wahrscheinlichsten ist noch (versuchte) Nötigung - kaum ein Tatbestand, der Notwehr unter Gewaltanwendung rechtfertigt.
Dann schlägt die BILD vor, den Klimakleber mit Zeugen dazu aufzufordern, innerhalb von zwei Minuten die Strasse zu räumen, anderenfalls mache man von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch. Aber wäre man denn als Normalbürger überhaupt dazu befugt, eine solche Forderung zu stellen und durchzusetzen? Folgt man dem Vorschlag, die Person dann einfach von der Strasse zu rupfen, begibt man sich wahrscheinlich in juristisch problematisches Gebiet. Wenn das dann aber juristisch gesehen keine Notwehr ist…
Das ist so inkorrekt. Der entscheidende Unterschied liegt in der Rechtsfolge. Beim Notstand treffenderweise bereits im Titel enthalten. Wichtig ist immer, ob die Tat rechtswidrig oder schuldhaft begangen wurde. Notwehr und rechtfertigender Notstand bewirken immer einen Mangel in der Rechtswidrigkeit und damit im Umkehrschluss eine Legalität der Handlung. Im Gegensatz dazu steht der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB). Hier ist die Rechtsfolge die Schuldlosigkeit, wie auch bei mangelnder Zurechnungsfähigkeit des Täters. In diesem Fall lägest du richtig in der Aussage, dass die Tat weiterhin illegal bzw. verboten ist, nur eben nicht bestraft wird, weil die Schuld fehlt.
Verstehe, danke für die Richtigstellung!
Ich frag mich ja ob da dann § 111 STGB greift?
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
Ohje, die Zwiebel und der Postillon verfassen beide in letzter Zeit eigentlich nur noch sachliche Berichterstattung. Die Realität hat uns eingeholt.
Die Zwiebel?
The Onion
🙄
Wenn ein Satire-Blatt ernsthafter da steht als die meisten Zeitungen, dann ist irgendwas im Lande arg schief gegangen.
Den Gedanken hab ich seit locker 8 Jahren.
Der Postillon landet mal wieder einen Volltreffer. Andererseits ist die BILD für so was auch eine Zielscheibe große wie ein Scheunentor…
Ein paar Schwache Punkte dabei aber auch ein paar die so hart knallen dass mir fast was durchbrennt. Das mit der “Notwehr” bei Klimaklebern kann ich gar nicht fassen. Kann man die Bild dann nicht für falsche legale Auskunft verklagen? Ich dachte sowas ist illegal…
Anstiftung einer Straftat, Aufruf zur Gewalt…
Das mit der Notwehr hatten aber auch verschiedene andere Medien gesendet bspw der Deutschlandfunk iirc.
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Du verrichtet
GottesMax Goldts Werk.Aber was für ein Schwachsinn das mal wieder ist. Populistisch bis zum geht-nicht-mehr “Jeder, der hier lebt soll Deutsch sprechen”, “Jeder darf an alles glauben, auch den Weihnachtsmann”
Und dann so Kracher wie “Wir geben uns zur Begrüßung gerne die Hand” und “In Deutschland essen viele Leute Schweinefleisch und es gibt fast 10 Millionen Vegetarier und Veganer”… Was ein krasses Manifest.
Sind aber auch ein paar gute Punkte dabei:
- Queer sein ist okay
- keine Toleranz der Intoleranz gegenüber
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Also raus mit den deutschen Rentnern aus Thailand, Spanien etc?
Ich würde von jedem erwarten, sich in der jeweiligen Landessprache verständigen zu können, egal wer und wo. Also auch der deutsche Rentner in Thailand. Und wie oben geschrieben, es muss ja nicht perfekt sein.
Wenn sie einen klar begrenzten Aufenthalt haben wie Urlaub oder Katastrophenhilfe gehen sie ja sowieso. Wenn sie sich dauerhaft in Thailand oder Spanien aufhalten – ja, dann sollten sie Thai oder Spanish mündlich ≥ A2 beherrschen.
Wobei man mittlerweile innerhalb der EU überlegen könnte, ob man statt der Landessprache auch ≥ A2 in EU-Speak akzeptiert.
Neben den etwas subtileren, mit viel gutem willen nicht als Stimmungsmache gegen Muslime auslegbaren Punkten, hier mal die, die meiner Meinung nach ganz klar hauptsächlich darauf abziehlen:
- Wir vermummen oder verhüllen uns nicht, wir schauen uns ins Gesicht (es sei denn, es ist Karneval oder Corona).
- Viele Deutsche essen Schweinefleisch. Es gibt bei uns übrigens fast 10 Millionen Vegetarier oder Veganer. Freiheit geht auch durch den Magen.
- Im Schwimmbad tragen Frauen Bikini oder Badeanzug. Und wer gern nackt in der Ostsee baden möchte – auch okay!
- Prost, Deutschland! Hierzulande gehören Bier und Wein zur Kultur. Das sollte man respektieren, und wer nicht trinken will, der lässt es.
Ich weiß das ist eigentlich nicht der Punkt, aber 19. ist sexistisch und dass auch Frauen gleichberechtigt oben ohne ins Schwimmbad dürfen setzt sich immer mehr durch: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/halbnackt-oben-ohne-fkk-freibad-selbstversuch-100.html
Da hat Bild natürlich kein Problem mit sexistischen Verhüllungsgeboten, aber Burkini geht ihnen zu weit, weil Muslime.
- Auch wenn sich jemand weder als Frau noch als Mann fühlt, wird er oder sie nicht verfolgt oder bestraft. Bei uns dürfen Bürger quer (sic) denken und queer leben.
Ungünstiger Typo… (hoffebtlich)
Hätte auch so im BildBlog stehen können
Ist immerhin im 6 vor 9 auf Platz 1 verlinkt.
Dieser Moment ist überhaupt nicht relatable
Das heißt, die anderen Punkte sind alle gut und richtig?
Wie ist denn bitte deine Schlussfolgerung? Es geht hier darum, welche Punkte die Bild selber nicht einhält
Das heißt, die anderen hält sie alle ein?
Der Postilion hat die Punkte 1 (§1 GG), 7 (Respekt und Nächstenliebe), 13, 27 (Achten aller Religionen), 35 (Steuern zahlen), 43 & 50 (Lieben Leben nicht Tod) schon vergeführt.
2: Jeder kann glauben woran er will. Siehe Postillion zum Punkt 27
12: (Wir essen Schweinefleisch, ganz wichtig). Soll das direkt Muslime kritisieren? Das würde direkt gegen Punkt 2 & 27 gehen.
32 (Frauen dürfen tragen was sie wollen) widerspricht direkt 19 (Im Freibad aber Badeanzug oder Bikini).
Das waren nur die Punkte die mir beim lesen aufgefallen sind ohne irgendwie suchen zu müssen. Die Punkte widersprechen sich z.T. selbst oder sind grundlegend falsch.
Ich bin mir sicher, wenn man sich die Zeit nimmt und recherchiert findet man noch mehr so Beispiele wie der Postillon schon gefunden hat.
Ist der Punkt “Nacktbaden an der Ostsee.” ausschließlich oder einschließlich zu verstehen? Bei ausschließlicher Interpretation wäre das ein Aufruf zur Verfolgung der Mehrheit aller Nudisten in Deutschland.
Also dann, let’s go!
Nein, aber selbst wenn ich dafür bezahlt werden würde, hätte ich Schwierigkeiten mich für mehr als ein paar wenige Punkte mit der Bild auseinanderzusetzen und sogar ihre Artikel zu lesen. Das hält doch niemand aus.