Von Oktober bis Dezember werfen Rehe ihr Geweihgabeln ab und Hirsche entledigen sich im Februar bis April ihrem Kopfputz.
Mitnehmen darf man diese jedoch nicht, die gelten als “Jagdtrophäe” und man macht sich somit der Wilderei strafbar, wenn man es mitnimmt.
Kleiner Tipp: Wenn man ein Geweih findet, einfach merken wo es liegt und den zuständigen Waidmann um Erlaubnis fragen.
Das gilt übrigens in ganz Deutschland und Österreich, in der Schweiz darf man in einigen Kantonen sammeln, wobei dort leider viele “Geweihsammler” die Umwelt empfindlich stören.
Verbotsirrtum wird selten angewendet, weil in den meisten Fällen das “Wissen sollte” greift. In dem Fall wüsste ich aber auch nicht woher ein nicht Jäger, oder nicht Förster das wissen sollte.
Das ist ja bei vielen Vorschriften so, dass sie nicht unbedingt offensichtlich sind und man sich extra informieren muss. Das Sprichwort “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” gibt es ja nicht umsonst.
Aber ja, für den Verbotsirrtum braucht es schon sehr besondere Umstände (hatte ich aber auch eigentlich geschrieben). Das Beispiel, dass ich gefunden hatte, war, dass ein Ausländer auf seinem Flug nach Deutschland umgeleitet wird und dann hier etwas tut, was woanders in der Regel erlaubt ist, speziell ein Hakenkreuz offen tragen. Von einem Touristen, der gezielt nach Deutschland reist hätte man das noch erwarten können, dass er sich informiert, bei einem ungeplanten Aufenthalt geht das aber zu weit.