Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht, das ist eine Straftat!
Das ist hier ein krasses Fehlurteil, natürlich darf man in der Öffentlichkeit Polizist*innen filmen. Polizist*innen im Dienst sind immer in der Öffentlichkeit.
Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht, das ist eine Straftat!
Das ist hier ein krasses Fehlurteil, natürlich darf man in der Öffentlichkeit Polizist*innen filmen. Polizist*innen im Dienst sind immer in der Öffentlichkeit.