Spiegel mal wieder in journalistischer Top Form - eviltoast

Der Vorstoß dürfte bei vielen Hausbesitzern gut ankommen: Wenn der Erbe oder die Beschenkte das Haus oder die Wohnung nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft, sondern selbst einzieht oder vermietet, soll er oder sie dafür keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Das geht aus einem Papier für die Klausur der CSU-Landesgruppe im Kloster Andechs bei München hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Was in dem Artikel NIRGENDS vorkommt:

Wenn der Erbe oder die Beschenkte das Haus oder die Wohnung nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft, sondern selbst einzieht oder vermietet, soll er oder sie dafür keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen.

So gilt das heute auch schon. Das einzige was die Bayern da erlauben wollen ist Häußer zu erben, ohne Steuern zu zahlen, und sie dann weiter vermieten zu können. Das ist so eine Frechheit!

Spiegel ihr Pimmel!

Update: Entweder war ich blind, aber ich glaube der Spiegel hat das editiert. Jetzt ist ein Absatz drüber drinnen:

Derzeit gilt für jedes Elternteil bei der Erbschaftsteuer je Kind ein Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn Sohn oder Tochter nach dem Tod der Eltern unmittelbar in das Elternhaus ziehen und es für mindestens zehn Jahre selbst nutzen, fällt für die Immobilie gar keine Erbschaftsteuer an – sofern es sich nicht um ein sehr großes Haus handelt.

Update zwei, weils so schön ist, Sowohl Zeit als auch Tagesschau haben das auch ohne Einordnung abgeschrieben. Spiegel und Zeit gebe ich kein Geld da kann ich mich nur mittelmäßig beschweren aber die Tagesschau wird von mir bezahlt!

  • hotbathenthusiast@feddit.de
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    1 year ago

    Danke, genau das. Das selbst bewohnte Eigenheim ist schon längst steuerfrei und darüber hinaus gelten großzügige Freibeträge. Die Probleme bei der Erbschaftsteuer liegen vor allem ganz oben. Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro werden durchschnittlich mit dem geringsten Satz aller Erwerbe besteuert, also auch geringer als die nicht selbst-bewohnten Eigenheime über der Freibetragsschwelle. Das scheint mir ein kleines bisschen problematischer zu sein…