OLG München zur Willenserklärung: Was bedeutet dieses Emoji? - eviltoast
  • Ephera@lemmy.ml
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    23 days ago

    Ich finde nicht, dass das rechtlich bindend sein sollte, auch wenn der Käufer mit “Alles klar, das passt.” geantwortet hätte.
    Bei der Aussage “Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022” muss man das bewusst lesen, um zu bemerken, dass nicht nur nächstes Jahr gemeint ist (was ja auch einfach nur das erste Quartal sein könnte), sondern explizit bis zum 30.06…

    Und selbst dann noch sollte man einer Lieferfristverlängerung nur zustimmen können, wenn man sich bewusst ist, dass man da etwas Rechtlich-Bindendem zustimmt. Dafür hat auch der Verkäufer Sorge zu tragen.

    Hier hat der Verkäufer:

    1. Die Schriftform gewählt, die ihm nicht erlaubt anhand der Stimme oder Mimik zu beurteilen, ob das Gesagte verstanden wurde.
    2. WhatsApp als Medium gewählt, bei dem es unüblich ist, dass rechtlich bindende Abmachungen darüber getroffen werden. Als Käufer hätte ich eine WhatsApp-Nachricht höchstens als informativ erachtet.
    3. Eine Nachricht geschrieben, die fast nicht hätte kürzer sein können. Um ein gegenseitiges Verständnis sicherzustellen, hätte man ausführen können, dass das einen möglichen Liefertermin bis zum 30.06. einschließt und der Käufer dadurch das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Und letztendlich auch nicht nachgehakt, nachdem nur “Ups 😬” zurück kam. Das ist für mich eine Antwort, die man gibt, wenn man das Gesagte als rein informativ erachtet, und unter Umständen nicht in Gänze verstanden hat. Da muss man auch im persönlichen Gespräch nochmals ausführen.