Set Jahren trampeln diese Social-Media Unternehmen aus reinem Profitinteresse auf unserer Demokratie und unserer, von der Verfassung garantierten, informationellen Selbstbestimmung herum. Es ist mehr als an der Zeit, dass diesem Urteil noch viele weitere folgen. Vor allem wesentlich schmerzhaftere. Besonders schön wäre es, wenn es auch endlich mal die Verantwortlichen für den Mist selbst treffen würde.
Solange keine spürbaren Konsequenz für Konzerne folgen ändert sich nicht viel!
Wann gibt’s da endlich Mal ne saftige Strafe?
Gilt das auch dafür, dass Tante Ilse mich mit Namen und Telefonnumer im Handy hat und Meta jetzt etwas über mich weiß, was ich nie mit ihnen geteilt hätte, weil die liebe Tante ihre Kontakte freigegeben hat?
Dazu gab es vor einiger Zeit schon einmal ein Urteil, welches deine Tante und so ziemlich alle WhatsApp-Nutzer ebenfalls schuldig gesprochen hätte: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/whatsapp-richter-bad-hersfeld-datenschutz
Streitbar, ob die Tante dann haftbar ist. Schließlich ist das Angebot “Kontakte freigeben” bewusst derart niedrigschwellig gehalten, dass es äußerst leicht fällt, das zu tun und das erweckt den Eindruck, dass es völlig unproblematisch sei. Der Plattformbetreiber muss nach meiner Auffassung dafür Sorge tragen, dass die Nutzer wenigstens wissen, dass sie eigentlich ein Einverständnis einholen müssen. Das gilt umso mehr, da man ja immer nur alle Kontakte freigeben kann und nicht nur ausgewählte. Sprich, der Plattformbetreiber muss davon ausgehen, dass der Nutzer Daten von Menschen liefert, die er nicht befragt hat, weil es völlig unplausibel ist, dass er von ca 300 Leuten das Einverständnis auf einmal eingeholt hat, nur weil ihm gerade ein Popup präsentiert wurde.
Ich sehe das absolut genau so, dass hier der Plattformbetreiber, also damals Facebook Inc., heute Meta Platforms Inc., die eigentliche Rechtswidrigkeit begeht.
In der Anklage damals waren diese allerdings überhaupt nicht als Beteiligte gelistet, daher stand es vollkommen außerhalb der Möglichkeit des Gerichtes ein entsprechendes Urteil zu fällen, und als Familiengericht hätte hierzu auch noch die Kompetenz gefehlt.
Ich vermute, mit einer entsprechenden Revisionsklage hätte man die Schuld von sich weisen können, aber dafür bräuchtest du einen ziemlich krassen Anwalt und viel Geld+Ausdauer, um eine entsprechende Grundsatzklage gegen WhatsApp durchzuboxen.Daher würde ich trotzdem empfehlen, entweder sich keine Feinde zu machen, oder WhatsApp nicht zu nutzen bzw. mit technischen Mitteln den Zugriff auf die Kontakte zu verhindern.
Nun, vor Gericht zerre ich die Tante nicht. Aber mein jährliches Deputat an Eingemachtem wird wohl steigen. Ü