Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung einen Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken debattiert, der die grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht. Am Ende könnte vielleicht sogar eine knappe Mehrheit möglich sein.
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Dagegen verteidigte die CDU/CSU die geltende Rechtslage. „Auch derzeit ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau gewährleistet“, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker. Ein Schwangerschaftsabbruch sei nicht strafbar, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach einer Beratung und drei Tagen Wartezeit ab Beratung durchgeführt wird. „Die Frau kann nach der Beratung frei entscheiden und muss sich nirgends rechtfertigen“, betonte Winkelmeier-Becker.
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Auch die AfD bekannte sich zur aktuellen Rechtslage: „Die AfD trägt den gesellschaftlichen Konsens zu Paragraph 218 mit“, sagte Beatrice von Storch, auch wenn sie persönlich das „furchtbar“ finde. Die AfD fordere also keine Verschärfung der Rechtslage.
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Ehm nein? Die Rechtslage ist, dass es eine Straftat ist. Nur in §218a werden Bestimmungen zur “Straflosigkeit” unter denen der Tatbestand nach §218 “nicht verwirklicht” ist. Dazu kommen dann in §218b und §218c noch weitere Bedingungen, die von ärztlicher Seite oder der Schwangeren zu erfüllen sind, weil sonst doch Strafbarkeit vorliegt.
Und die verpflichtende “Beratung” ist in §219 StGB klar geregelt:
Das ist keine neutrale Beratung, um die Schwangere in ihrer Selbstbestimmung zu befähigen, sondern schon per Gesetz eine Gängelungsmaßnahme, um die Schwangere von einem Abbruch wegzubewegen.